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Grund- und Kinderfreibeträge 2024

Einkommensteuerfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2024 rückwirkend ...mehr

Aussetzungszinsen verfassungswidrig

BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig ...mehr

Grundsteuer 2025

Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage gegen Grundsteuer-Bundesmodell ...mehr

Kirchensteuernachzahlungen

Sonderausgabenabzug steht Arbeitnehmern auch bei Nachzahlungen an Arbeitgeber zu ...mehr

Garantieverlängerung

Aufwendungen für eine Garantieverlängerung richtig buchen ...mehr

Grenzgängerbesteuerung

BFH entscheidet über das Vorliegen einer Grenzgängereigenschaft bei nicht regelmäßiger Rückkehr an den Wohnsitzort ...mehr

Steuerzahler-Gedenktag 2024

Wann Arbeitnehmer in 2024 für die eigene Tasche arbeiten ...mehr

Neue Pfändungsfreigrenzen

Neue Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ...mehr

Grund- und Kinderfreibeträge 2024

Zettel mit Schriftzug Freibetrag

Gesetzgebung

Die Bundesregierung plant nach dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“, den steuerfreien Grundfreibetrag (Existenzminimum, § 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG) von € 11,604,00 auf € 11.784,00 rückwirkend zum 1.1.2024 zu erhöhen. Grund für die rückwirkende Änderung ist der jüngste Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre vorlegt.

Sozialrechtliche Regelbedarfe

Gemäß diesem Bericht sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als ursprünglich geplant angestiegen. Dadurch ergibt sich auch Änderungsbedarf beim steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum für das Jahr 2024.

Kinderfreibetrag

Die gestiegenen sozialrechtlichen Regelbedarfe erfordern auch die Anhebung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 EStG) für das Jahr 2024. Geplant ist nach dem Gesetzentwurf eine Erhöhung um € 228,00 auf € 6.612,00 (zusammenveranlagte Ehegatten) bzw. von € 3.192,00 auf € 3.306,00 bei Einzelveranlagung bzw. Alleinerziehenden/Singles.

Stand: 25. September 2024

Bild: Eigens - stock.adobe.com

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