Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen auf Aufmerksamkeiten beschränkt
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Befreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
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Finanzgericht billigt Werbungskostenabzug für Umzugskosten in größere Wohnung für Homeoffice-Tätigkeiten ohne Fahrzeitverkürzung
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Steuerförderung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen zur Einkommenssicherung im Alter
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Stellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar
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Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen genügt zur Begründung einer Betriebsstätte
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Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung
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Städte und Gemeinden haben 2022 so viel Gewerbesteuern eingenommen wie noch nie
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Gewerbesteuerstatistik 2022
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende mit einem Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland müssen an die Gemeinden Gewerbesteuern entrichten (§§ 1, 2 Gewerbesteuergesetz/ GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und bereinigt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7,8,9 GewStG).
Gewerbesteuereinnahmen
In 2022 nahmen die Gemeinden Gewerbesteuern in Höhe von rund € 70,2 Mrd. ein. Dies ist ein Plus von rund € 9,1 Mrd. oder 4,9 % gegenüber 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit den € 70,2 Mrd. wurde ein neuer Rekordstand erreicht. Den höchsten Anstieg verbuchte dabei das Land Sachsen-Anhalt mit 34,8 %. Brandenburg erlitt als einziges Land einen Rückgang (3,8 %).
Stand: 27. September 2023
Bild: Titipong - stock.adobe.com
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