Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.
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Der aktuelle Entwurf der Rechengrößenverordnung informiert über die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2023.
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Fehlbeträge bei Bargeldverkehrsrechnungen für einen GmbH-Gesellschafter berechtigen nicht zu einer Hinzuschätzung bei der GmbH.
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Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg erst mit Ablauf des Umzugstages.
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Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
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Arbeitnehmer können noch bis 30.11. Freibeträge für ihre Lohnsteuerabrechnung beantragen.
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Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.
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Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.
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Reinvestitionsfristen erneut verlängert
Investitionsabzugsbeträge
Kleine und mittlere Betriebe können für die künftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Güter des Anlagevermögens einen den steuerpflichtigen Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag bilden. Die Wirtschaftsgüter müssen normalerweise bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft bzw. hergestellt werden. Andernfalls ist die Investitionsrücklage wieder aufzulösen.
Erneute Verlängerung
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängerte der Gesetzgeber die Reinvestitionsfristen um ein weiteres Jahr. Für alle ab 2017 gebildete Investitionsabzugsbeträge endet die Frist für die Anschaffung des entsprechenden Wirtschaftsguts, für das der Abzugsbetrag gebildet wurde, Ende 2023 (§ 52 Abs. 16 Satz 3,4,5 Einkommensteuergesetz/EStG).
Stand: 25. Oktober 2022
Bild: Maksym Yemelyanov - stock.adobe.com
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