Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer
...mehr
Wachstumschancengesetz: nicht umgesetzte Maßnahmen
...mehr
BFH hält Finanzkonten-Austausch für verfassungsgemäß
...mehr
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks
...mehr
Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG
...mehr
BMF veröffentlicht Tabelle der steuerfreien Kaufkraftzuschläge bei Auslandsentsendung
...mehr
Kassen-Nachschauen als eines der primären Prüfungsfelder der Finanzverwaltung
...mehr
Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
...mehr
Corona-Schlussabrechnungen
Corona-Wirtschaftshilfen
Unternehmen die während der Pandemiezeiten Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen Schlussabrechnungen erstellen. Bisher war hierfür eine Frist bis 31.3.2024 vorgesehen.
Fristverlängerung
Diese Frist wurde nun im Einvernehmen mit den Berufsorganisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der beteiligten Wirtschaftsressorts des Bundes auf den 30.9.2024 verlängert. Diese Frist kann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden.
Verfahrensvereinfachungen
Darüber hinaus sind Verfahrenserleichterungen und ein beschleunigter Prüfprozess geplant. Unter anderem sollen standardmäßige Katalogabfragen ohne Bezug zum konkreten Einzelfall künftig vermieden werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Stand: 28. April 2024
Bild: vlady1984 - stock.adobe.com
Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.