MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor ...mehr

Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand

Wissenschaftlicher Beirat des Bundesfinanzministeriums wendet sich gegen Verschonungsregelungen ...mehr

Steuerliche Behandlung von Verlusten aus Griechenland-Anleihen

BMF lässt Steuerabzug von Verlusten im Zusammenhang mit dem Anleihetausch zu ...mehr

International: Ende „weißer“ Einkünfte bei hybriden Gesellschaftsformen

Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 verschärft Vorschrift für das Treaty Override ...mehr

International: Ende „weißer“ Einkünfte bei hybriden Gesellschaftsformen

Illustration

Hybride Gesellschaftsformen

In anderen Staaten gelten bekanntlich andere Gesetze. So kommt es nicht selten vor, dass ein Staat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, eine nach deutschem Recht als Kapitalgesellschaft qualifizierte Gesellschaft als Personengesellschaft würdigt und umgekehrt. Folge ist, dass die Unternehmensgewinne oftmals nicht besteuert werden (so genannte weiße Einkünfte).

Gesetzesänderung

Im Jahressteuergesetz 2013 soll jene die Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen regelnde Vorschrift des § 50d Einkommensteuergesetz (so genannte Treaty-Override-Klausel) um einen Satz 11 ergänzt werden. Die neue Vorschrift soll in Anlehnung an die Grundsätze des OECD-Musterkommentars weiße Einkünfte vermeiden helfen, indem sie den Anspruch auf völlige oder teilweise Steuererstattung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ausschließlich der Person zuwendet, „der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des anderen Vertragsstaates als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden“. Damit soll künftig sichergestellt sein, dass Deutschland einem Antragsteller nur dann Entlastung von den hierzulande anfallenden Abzugssteuern gewährt, wenn der andere Staat die Einkünfte dem Antragsteller tatsächlich zurechnet und diesen auch besteuert.

Stand: 12. April 2012

Bild: plus69free - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20