MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Bilanzoffenlegung 2023

Gnadenfrist für verspätete Offenlegung ...mehr

Standortranking 2025

Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht Länderindex 2025 ...mehr

Vorabpauschale für Investmentfonds 2026

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026 ...mehr

Einkommensteuererklärung 2024

Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten kürzere Abgabefristen ...mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen

Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern ...mehr

Auslandspauschalen 2025

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland ...mehr

Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

BMF veröffentlicht Referentenentwurf ...mehr

Vervielfältiger für 2025

Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen ...mehr

Vorabpauschale für Investmentfonds 2026

Mann mit Münzen

Basiszins 2025

Fondsanleger zahlen seit Ende der Nullzinspolitik auf ihre Investmentfondserträge wieder eine sogenannte Vorabpauschale. Das Bundesfinanzministerium/BMF gibt alljährlich in einem separaten Schreiben den für das betreffende Veröffentlichungsjahr maßgeblichen Basiszinssatz bekannt. Für 2025 hat das BMF den zur Berechnung der Vorabpauschale maßgeblichen Basiszinssatz mit Schreiben vom 10.1.2025 (Az. IV C 1 -S 1980/00230/009/002) bekannt gegeben. Dieser beträgt 2,53 %. Der Zinssatz entspricht der Verzinsung von Bundeswertpapieren mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale beträgt 70 % des sich aus der Multiplikation des Rücknahmepreises vom Jahresanfang des Vorjahres mit dem Berechnungszinssatz ergebenden Produktes. Beispiel: Rücknahmepreis des Fondsanteils zum Kalenderjahresbeginn = € 100,00. Die Vorabpauschale beträgt 100 x (2,53 % x 70 % = 1,77 %) = € 1,77 pro Fondsanteil. Die Pauschale ist gedeckelt auf die Veränderungen des Fondanteilswertes im Kalenderjahresverlauf. Bei Verlust ist keine Vorabpauschale fällig. Bei unterjährigem Kauf der Anteile ist die Vorabpauschale monatsweise zu berechnen (z. B. Kauf im Juni = Anteil 7/12 der Jahresvorabpauschale).

Fälligkeit

Die Belastung des Anlegers mit der Vorabpauschale erfolgt für das Veranlagungsjahr jeweils am ersten Werktag des Folgejahrs. Die Vorabpauschale für das Veranlagungsjahr 2025 ist somit fällig zum 2.1.2026.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: Suriya - stock.adobe.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20