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Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024 ...mehr

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024 ...mehr

Vorabpauschale für Investmentfonds 2024

Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten ...mehr

Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer

Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer ...mehr

Arbeitslohnbesteuerung

Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben ...mehr

Umzugspauschalen 2024

Neue Pauschsätze ab 1.3.2024 ...mehr

Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Gebäudeenergiegesetz trat zum 1.1.2024 in Kraft ...mehr

Arbeitslohnbesteuerung

Gestapelte Münzen

Doppelbesteuerungsabkommen

Übt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer eine nichtselbstständige Tätigkeit in einem anderen Staat als im Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) aus, regeln Doppelbesteuerungsabkommen/DBA die jeweiligen Besteuerungsrechte für den Arbeitslohn zwischen dem Tätigkeitsstaat und dem Ansässigkeitsstaat.

Neues BMF-Schreiben

Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen in einem neuen Schreiben (vom 12.12.2023 V B 2 - S 1300/21/10024 :005) ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben beinhaltet unter anderem Themen zur Ansässigkeitsbestimmung, zum Progressionsvorbehalt, zu den Nachweispflichten im Fall einer Steuerpflicht im Inland oder zur Entwicklungszusammenarbeit.

183-Tage-Frist

Ausführlich geht das BMF auf die Berechnung der 183-Tage-Frist ein (Rz. 101 ff.), nennt jene Tage, die als volle Tage mitgezählt werden müssen und unterscheidet – unabhängig vom jeweiligen DBA – zwischen den maßgeblichen Aufenthaltstagen und Ausübungstagen.

Stand: 26. Februar 2024

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