BMF gibt Fristen für die Steuererklärung 2013 bekannt
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Sind die festgesetzten Steuervorauszahlungen der Höhe nach angemessen?
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Bundesfinanzministerium regelt Rechte und Pflichten bei Vorfeldermittlungen neu
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EU-Kommission will steuerliche Diskriminierung bei Umzug beseitigen
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EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis 01.08.2014
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Als intransparent gelten jene Fonds, die ihre Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger nicht veröffentlichen.
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Seit dem 01.01.2014 können vom Arbeitgeber für Auswärtstätigkeiten folgende Verpflegungspauschalen steuerfrei erstattet werden.
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Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht Passivierungspflicht
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Sepa-Umstellungsfrist verlängert
EU-Kommission gewährt Fristverlängerung bis
01.08.2014
SEPA
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. SEPA soll es allen
EU-Bürgern ermöglichen, ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr
unabhängig von Sitz oder Wohnort abwickeln zu können. SEPA ermöglicht
europaweit freie Kontowahl. Die Abwicklung kann dabei über ein
Kreditinstitut in ganz Europa getätigt werden. Hierzu kann sich der Bürger
dasjenige Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
aussuchen.
Fristverlängerung bis 01.08.2014
Die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften mit den
SEPA-Kontodaten „BIC“ und „IBAN“ hätte bereits zum 01.02.2014 verbindlich
werden sollen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der 28
EU-Mitgliedsstaaten billigte jedoch am Mittwoch, 22.01.2014 eine
Fristverlängerung zur Einführung bis zum 01.08.2014. Das heißt, dass bis
zu diesem Datum Lastschriften und Überweisungen auch mit den bisherigen
Kontonummern und Bankleitzahlen angenommen werden.
Stand: 12. Februar 2014
Bild: Tilo Grellmann - Fotolia.com
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