MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Hundertprozentige Fehlerquote bei Steuererklärungen

Bundesrechnungshof mahnt in seinem Bericht Vereinfachung des Steuerrechts an ...mehr

Ermittlungen in Erb- und Schenkungsfällen

Verwaltungsanweisung aus dem Finanzministerium Baden-Württemberg ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Finanzielle Beteiligung an Kosten des Haushalts und Meldung als Erstwohnsitz nicht zwingend erforderlich ...mehr

Einlagensicherungsfonds der Banken senkt Sicherungsgrenzen

Abschmelzung der Sicherungsgrenzen von 30 auf 8,75 Prozent bis 2025 ...mehr

Doppelte Haushaltsführung

Illustration

Hausstand:

Zum Nachweis eines zur Geltendmachung der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung notwendigen eigenen Hausstandes war nach Verwaltungsauffassung bislang u.a. der Nachweis zu führen, dass sich der Partner „finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann“ (R 9.11 der Lohnsteuerrichtlinien).

Aktuelle Finanzgerichts-Rechtsprechung:

Das Finanzgericht Münster hat hierzu in einem aktuellen Urteil (vom 20.12.2011, 1 K 4150/08 E) entschieden, dass eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und außerdem eine Einwohner-Meldung als Erstwohnsitz nicht zwingend erforderlich sei. Der Fall betraf eine Berufspendlerin, der der Werbungskostenabzug für Aufwendungen für ihre Wohnung am Beschäftigungsort vor ihrer Eheschließung versagt wurde, weil sie sich nicht finanziell an den Aufwendungen für die Wohnung des Klägers beteiligt hat. Darauf komme es aber nicht an. Denn aus einem finanziellen Beitrag lässt sich nicht zwingend auf das Unterhalten eines eigenen Hausstandes schließen.

Revision zugelassen:

Ob die Finanzverwaltung allerdings nicht wieder die Oberhand gewinnt, bleibt abzuwarten. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Unabhängig von dieser Entscheidung dürfte sich der Bundesfinanzhof über die Frage der Kostenbeteiligung und Kostentragung im Rahmen des Nachweises eines eigenen Hausstandes in Kürze äußern. Jedenfalls ist seit dem 21.2.2011 ein diesbezügliches Verfahren vor dem BFH anhängig (Az. VI R 87/10).

Stand: 12. Februar 2012

Bild: FotoLyriX - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20