Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.
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Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021
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Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“
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Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert
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22 Punkte-Paket der Bundesregierung
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Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
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Unterschiedliche Betriebsstättendefinition
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Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
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Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.
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Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
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Bürokratieerleichterungen
Paket für Bürokratieerleichterungen
Die Bundesregierung hat im April 2021 ein umfangreiches Paket für weitere Bürokratieerleichterungen geschnürt. Das Maßnahmenpaket umfasst im Wesentlichen die Punkte Entlastung und Stärkung der Unternehmen und der Bürger sowie Verbesserungen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen.
Die wesentlichen Punkte für Unternehmen
Unternehmen sollen u. a. durch Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten, durch die schnellere Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzbehörden und durch zeitnahe Betriebsprüfungen entlastet werden. Darüber hinaus sollen Abfragen inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vereinfacht werden. Bei den Kranken- und Mutterschutz-Umlagen (U1/U2) soll es Vereinheitlichungen geben.
Maßnahmenpaket im Internet abrufbar
Eine Übersicht über die kompletten 22 Maßnahmen findet sich auf der der Homepage der Bundesregierung.
Stand: 27. Mai 2021
Bild: StockPhotoPro - stock.adobe.com
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