Erste Regelabfragen für den Einzug durch Banken starten zum 01.09.2014
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Hinweis auf weitere Vertragsunterlagen genügt für Vorsteuerabzug
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Neues Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof soll Rechtslage umfassend klären
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Unentgeltliche Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung
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Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz
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Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei „als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt“
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Gewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen (Immobilien) unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht als „privates Veräußerungsgeschäft“.
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Das Bundesministerium der Finanzen hat zum März 2014 die Zollstatistik 2013 herausgegeben.
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Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz
Zinserträge
Zinserträge unterliegen seit 2009 im Regelfall der sogenannten
Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte (26,375 %
inklusive Solidaritätszuschlag). Eine Besteuerung der Zinserträge unter
der Abgeltungsteuer ist immer dann günstiger, wenn der persönliche
Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der
Abgeltungsteuersatz.
Ausnahmen
Zinserträge sind jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu
versteuern, wenn sie aus Gesellschaftsbeteiligungen herrühren. Der
Gläubiger der Erträge muss dabei zu mehr als 10 % an der Gesellschaft
beteiligt sein. Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat diese
gesetzliche Regelung in einem aktuellen Urteil bestätigt. Einen Verstoß
gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sahen die Richter nicht (Urt. v.
22.01.2014, 12 K 3703/11 E). Gegen dieses Urteil wurde Revision
eingelegt (Aktenzeichen BFH, VIII R 15/14).
Stand: 26. Mai 2014
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