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Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

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Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger

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Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

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PKW-Maut

Die Pkw-Maut wurde vom Bundesrat am 08.05.2015 nach ausführlicher Debatte beschlossen. Bereits im März dieses Jahres billigte der Bundestag die lange Zeit umstrittene Abgabe. Die Maut gilt auf Autobahnen und Bundesfernstraßen. Inländische Fahrzeughalter müssen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften des jeweiligen Fahrzeugs. Ausländische Fahrzeughalter zahlen nur für die Nutzung von Autobahnen.

Jahresmaut und Kurzzeitvignetten

Die Jahresmaut beträgt maximal 130 €. Ausländische Halter können zwei verschiedene Kurzzeitvignetten erwerben. Die Kosten richten sich auch hier nach der Umweltverträglichkeit des jeweiligen Fahrzeugs. An Kurzzeitvignetten stehen zur Wahl: Zehn-Tages-Vignetten zum Preis von 5,10 oder 15 € (je nach Fahrzeug-Typenklasse) sowie Zwei-Monats-Vignetten für 16, 22 oder 30 €.

Zweites Verkehrssteueränderungsgesetz

Gleichzeitig beschlossen wurde das zweite Verkehrssteueränderungsgesetz. Danach sollen Halter inländischer Fahrzeuge für die PKW-Maut eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten. Der Beginn der Mauterhebung ist derzeit noch offen und wird von der Bundesregierung durch Verordnung festgelegt. Vorgesehen ist die Maut ab dem Jahr 2016. Die Vorschriften zur Entlastung bei der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter sollen am 31.12.2015 in Kraft treten.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: christian42 - Fotolia.com

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