Neuerungen im Einkommensteuerrecht aus dem Wachstumschancengesetz zum Teil in Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben
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Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthält Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer
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Was Rentner in 2024 beachten sollten
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Inländische Banken bescheinigen ab 2024 auch Fremdwährungserträge
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Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen
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EuGH kippt Steuerprivileg für inländische vermietete Immobilien
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Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen
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Übergangsregelung endet zum 29.2.2024
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Abschaltung von „sv.net“
Neues SV-Meldeportal
Die Sozialversicherungsträger haben zum 4.10.2023 das neue SV-Meldeportal eröffnet (https://app.sv-meldeportal.de/de/login). Es bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen.
Ende der Übergangzeit
In einer Übergangszeit bis zum 29.2.2024 konnte das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Ab dem 1.3.2024 können Meldungen ausschließlich über das neue SV-Meldeportal abgegeben werden.
Stand: 28. Januar 2024
Bild: HappyBall3692 - stock.adobe.com
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