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Koalitionsvertrag 2021-2025

Überblick über steuerliche Änderungsvorhaben ab 2022 ...mehr

Coronabedingte Steuererleichterungen verlängert

Finanzverwaltung verlängert Sonderregelungen bis Ende 2022 ...mehr

Die Selbstanzeige – Strafbefreiung mit Tücken

Grundsätze bei der Nacherklärung hinterzogener steuerpflichtiger Einkünfte ...mehr

Betriebliche Altersversorgung

Zuschusspflichten des Arbeitgebers ab 2022 ...mehr

Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022

Neue umfassendere Gewährleistungsrechte für den Verbrauchsgüterkauf ...mehr

Mieterabfindungen steuerlich abschreiben

Steuerliche Geltendmachung von Mieterabfindungen im Rahmen von Renovierungsarbeiten ...mehr

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Arbeitgeberpflichten Rund um das Homeoffice ihrer Mitarbeiter ...mehr

Koalitionsvertrag 2021-2025

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Koalitionsvertrag

Die neue Bundesregierung hat Ende letzten Jahres ihren Koalitionsvertrag 2021-2025 vorgestellt. Dieser beinhaltet weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Änderungen. Diese betreffen insbesondere den Klimaschutz.

Superabschreibung

Es soll eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter eingeführt werden. Unternehmer sollen in diesem und im nächsten Jahr für in besondere Weise diesen Zwecken dienende Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen möglichst hohen Anteil sofort abschreiben können.

Erweiterte Verlustverrechnung

Die bestehenden Sonderregelungen sollen bis Ende 2023 fortgeführt werden und der Verlustvortrag soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume erweitert werden.

EU-weites Coworking

Die Bundesregierung will EU-weites Coworking ermöglichen und so das mobile Arbeiten in ländlichen Regionen neben den bereits bestehenden Sonderregelungen für das Homeoffice fördern.

Höhere Freibeträge

Geplant ist außerdem, den Ausbildungsfreibetrag von € 924,00 auf € 1.200,00 zu erhöhen. Außerdem soll der Sparer-Pauschbetrag zum 1.1.2023 von € 801,00 auf € 1.000,00 erhöht werden.

Schärfere Vorgaben für Plug-in Hybridfahrzeuge

Die bestehenden Steuerbegünstigungen bei der Dienstwagenbesteuerung (Berechnung des privaten Nutzungsanteils mit einem Prozent aus den hälftigen Anschaffungskosten) sollen künftig nur noch dann gelten, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % mit rein elektrischem Fahrantrieb genutzt werden kann.

Doppelbesteuerung der Renten

Der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge bei den Sonderausgaben soll bereits ab 2023 möglich sein. Außerdem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Damit wird eine Vollbesteuerung der Renten erst ab 2060 erreicht.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: Andreas Gruhl - stock.adobe.com

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