MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Niedersächsisches Finanzgericht gewährt erstmalig Aussetzung der Vollziehung ...mehr

Rückstellung für Weihnachtsgeld und Überstunden

Wichtige Buchungen zum Jahreswechsel ...mehr

Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner

Steuerfrei schenken bei vollem Betriebsausgabenabzug ...mehr

Abfindungsbesteuerung Schweiz

Nach Bundesfinanzhof-Rechtsprechung sind Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. ...mehr

Aufbewahrungsfristen

Was zum 31.12.2015 vernichtet werden kann ...mehr

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

In der Einkommensteuer gilt das Zufluss-Abflussprinzip ...mehr

Depotübergreifende Verlustverrechnung

Nicht selten unterhalten Kapitalanleger Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken. ...mehr

Neue Sozialversicherungsbeitrags-Bemessungsgrenzen 2016

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2016 monatlich € 2.905,00 pro Monat. ...mehr

Neue Sozialversicherungsbeitrags-Bemessungsgrenzen 2016

Illustration

Beitragsbemessungsgrenzen Renten-/Arbeitslosenversicherung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2015 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2016 beschlossen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) steigt von € 6.050,00 auf € 6.200,00 pro Monat bzw. € 74.400,00 im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost erhöht sich von monatlich € 5.200,00 auf € 5.400,00 bzw. € 64.800,00 im Jahr. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2016 für West und Ost einheitlich € 50.850,00 (2015: € 49.500,00).

Versicherungspflicht Krankenversicherung

Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von € 54.900,00 auf € 56.250,00 angehoben. Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt diese Grenze überschreiten, können sich privat krankenversichern.

Bezugsgrößen

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2016 monatlich € 2.905,00 pro Monat. Die Bezugsgröße Ost beträgt monatlich € 2.520,00. Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht dar.

Stand: 26. November 2015

Bild: Finanzfoto - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20