MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Kalte Progression soll beseitigt werden

Kalte Progression: Vor allem mittlere Einkommen sollen profitieren ...mehr

Neues 10-Punkte-Papier zur Steuervereinfachung der Länder

Das Hessische Finanzministerium hat neue Vorschläge zur Steuervereinfachung veröffentlicht ...mehr

Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen: Versenden ohne bestimmte Kontrollverfahren ...mehr

Werbungskostenabzug von Studienkosten soll abgeschafft werden

Gesetzesänderung soll BFH-Urteil rückwirkend aushebeln ...mehr

Kalte Progression soll beseitigt werden

Illustration

Bund plant für die nächsten Jahre umfassende Steueränderungen

Kalte Progression:

Unter kalter Progression wird der Umstand definiert, dass die Einkommensteuerlast aufgrund jener Einkommenserhöhungen ansteigt, die eigentlich nur die Inflation ausgleichen sollen. Der Grund hierfür liegt im progressiven Einkommensteuertarif. Für jeden Euro, der über dem Grundfreibetrag von derzeit 8004 € liegt, werden mehr Steuern fällig. Die Folge der kalten Progression ist, dass dem Steuerbürger real weniger netto bleibt. Besonders betroffen hiervon sind kleine und mittlere Einkommensklassen.

Pläne der Bundesregierung:

Ende Oktober legte das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Positionspapier für „mehr dauerhafte Steuergerechtigkeit“ und für die „Beseitigung der kalten Progression“ vor. Letzteres soll durch eine Einkommensteuertarifkorrektur zum 1.1.2013 erfolgen.

Anpassung an Verbraucherpreise, regelmäßige Überwachung:

Die Steuertarifkorrektur besteht in einer Anhebung des Grundfreibetrages und der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach dem Anstieg der Verbraucherpreise zwischen 2010 und 2012. Die Tarifanpassung soll zu einer Steuerentlastung von 6 bis 7 Mrd. € führen. Ferner soll ab der kommenden Legislaturperiode im Abstand von zwei Jahren ein Bericht zur Wirkung der kalten Progression vorgelegt werden. Danach soll entschieden werden, ob eine erneute Tarifkorrektur zum Ausgleich der kalten Progression geboten ist.

Alternative: Abbau des Solidaritätszuschlages

Alternativ bestehen innerhalb der FDP Pläne, der kalten Progression durch Abbau des Solidaritätszuschlages zu begegnen. Hierzu sollen die Freigrenzen, bis zu der Arbeitnehmer keinen Zuschlag zahlen müssen, erhöht werden. Die bisherige Grenze für den Solidaritätszuschlag liegt bei 972 € für Singles und 1944 € für Verheiratete.

Stand: 12. November 2011

Bild: christian42 - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20