Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023
...mehr
Maßgebliche Abschreibungsdauer beträgt drei Jahre
...mehr
Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung
...mehr
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit
...mehr
Arbeitgeberzuschüsse für Deutschlandticket als Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei
...mehr
Überweisungen von Geldbeträgen ins Ausland unterliegen bestimmten Meldepflichten
...mehr
Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse auf dem Prüfstand
...mehr
BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie
...mehr
Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz/EStG zahlen. Steuerfrei zugewendet werden können bis zu € 3.000,00. Die Zuwendungen können noch bis 31.12.2024 gezahlt werden.
Überstundenvergütung
Das Bundesfinanzministerium/BMF hat unter dem Link https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html) Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Unter Punkt 15 stellt das BMF klar, dass in den Fällen, in denen im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden besteht und lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs besteht, eine Prämienzahlung steuerfrei möglich ist.
Stand: 26. Juli 2023
Bild: erika8213 - stock.adobe.com
Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.