MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Steuerumgehungs-Bekämpfungsgesetz

Bundesregierung plant umfassende Gesetzesverschärfungen ...mehr

Firmenwagen und Zuzahlung des Arbeitnehmers

Berücksichtigung selbst getragener Aufwendungen ...mehr

Das Ertragswertverfahren

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ...mehr

Aufspürung von ausländischem Erbvermögen

Inländische Banken melden auch Auslandskonten ...mehr

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

Höchstbetragsregelung personenbezogen ...mehr

Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine

Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug. ...mehr

Übertragung von Unternehmensvermögen

Der bisherige Abzugsbetrag von € 150.000,00 wurde beibehalten. ...mehr

Abschaffung der Abgeltungsteuer

2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer. ...mehr

Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine

Illustration

Elektronische Kontoauszüge

Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer neuen Verfügung (vom 20.1.2017, S 0317.1.1-3/5 St42) zur Aufbewahrung und Archivierung solcher Kontoauszüge geäußert. Elektronische Kontoauszüge sind grundsätzlich steuerlich anzuerkennen. Der Steuerpflichtige hat hier allerdings die „Richtigkeit (Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts) zu überprüfen und diese Prüfung zu dokumentieren und zu protokollieren“, wie es in der Verfügung heißt. Wichtig auch der Hinweis, welcher für elektronische Rechnungen ebenfalls gilt: Elektronische Kontoauszüge sind auch in dieser Form aufzubewahren. Für die steuerlichen Aufbewahrungspflichten genügt es nicht, wenn die Auszüge ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt werden. Das Landesamt weist noch darauf hin, dass für Einnahmen-Überschuss-Rechner, also jene Steuerpflichtige, die keine Buchführung erstellen müssen, die vorgenannten Grundsätze ebenfalls anzuwenden sind.

Rechnungen und Lieferscheine auf CD

Darüber hinaus hat das Bayerische Landesamt für Steuern in dieser Verfügung eine Anfrage dahingehend verneint, ob Lieferanten anhand ihrer eigenen Unterlagen Archivierungs-CDs für ihre Kunden erstellen können, sodass die Kunden auf die Aufbewahrung der Tagesrechnungen und ggf. auch Lieferscheine, die ihnen vom Lieferanten zugesandt worden sind, verzichten können. Rechnungen müssen wie empfangene Handels- und Geschäftsbriefe vom Empfänger aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung auf Datenträger-CD ist zulässig, soweit die Wiedergabe bildlich mit dem Original-Eingangsdokument übereinstimmt.

Stand: 29. März 2017

Bild: Gajus - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20