MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kontakt

MARMIC Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft

Schnaitheimer Str. 13
89520 Heidenheim
Tel. 07321 / 9893-0
Fax 07321 / 9893-59
E-Mail

Verlauf

Steuernews

Neues Jahressteuergesetz 2016

Neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium ...mehr

Arbeitszimmer

Kein doppelter Höchstbetrag bei mehreren Einkünften ...mehr

Betriebliche und berufliche Fahrtkosten

Fahrten zu einem einzigen Auftraggeber ...mehr

Ausländischer Arbeitslohn

BMF regelt steuerliche Behandlung neu ...mehr

Erstattete Rentenversicherungsbeiträge des GmbH-Geschäftsführers

Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“ ...mehr

Intransparente Investmentfonds

Für gewisse Fonds erhebt der deutsche Fiskus eine von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten des Fonds unabhängige Pauschalsteuer. ...mehr

Investitionsabzugsbetrag aufstocken

Gewerbetreibende können für geplante Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern einen Investitionsabzugsbetrag bilden. ...mehr

Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. ...mehr

Erstattete Rentenversicherungsbeiträge des GmbH-Geschäftsführers

Illustration

Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“

Verdeckte Gewinnausschüttung

Als „verdeckte Gewinnausschüttung“ (vGA) wertet die Finanzverwaltung Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, wenn diese außerhalb der vereinbarten Gewinnverteilung erfolgen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (diese Zuwendungen also einem Nichtgesellschafter nicht gewährt würden).

Erstattete Rentenversicherungsbeiträge

Im Streitfall hat die Finanzverwaltung erstattete Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung für die in der GmbH des Gesellschafter-Geschäftsführers beschäftigte Ehefrau als vGA behandelt. Die Beiträge wurden irrtümlich gezahlt.

Urteil Bundesfinanzhof

Der Auffassung der Finanzverwaltung folgte der Bundesfinanzhof (BFH) nicht. Die Weitergabe der Arbeitgeberbeiträge an die Beschäftigte war nicht durch das Gesellschaftsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers (Ehegatten) veranlasst. Es resultierte vielmehr aus dem Arbeitsverhältnis der Ehefrau zur GmbH (Urt. v. 21.10.2014, VIII R 21/12).

Stand: 27. März 2015

Bild: Marzanna Syncerz - Fotolia.com

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie jetzt uns! Unsere Leistungen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung.

Funktionen

Autor

Webdesign

hCards

Logo von MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MARMIC Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, work: Schnaitheimer Str. 13, 89520 Heidenheim, Deutschland, work: 07321 / 9893-0, fax: 07321 / 9893-59

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20